§ 1 Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der DRK Rettungsdienstschule Schleswig- Holstein gGmbH (nachfolgend kurz: „DRK-Rettungsdienstschule“) und den Teilnehmern betreffend die Durchführung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen in Gestalt von Seminaren, Kursen, Workshops, Lehrgängen und Inhouse-Schulungen (nachfolgend zusammen kurz: „Seminare“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennt die DRK-Rettungsdienstschule nicht an, es sei denn, die DRK-Rettungsdienstschule hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu- gestimmt.
1.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Individualabreden sind schriftlich niederzulegen; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten Individualabreden nur für den Einzelfall.
§ 2 Anmeldungen/Vertragsabschluss
2.1 Angebote der DRK-Rettungsdienstschule sind freibleibend.
2.2 Anmeldungen für Seminare müssen schriftlich (d.h. per Post, E-Mail) erfolgen und sind verbindlich. Ein Vertrag über die Seminarteilnahme kommt erst mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung der DRK-Rettungsdienstschule beim Teilnehmer zustande („Buchungsbestätigung“). Etwaige in der Seminarausschreibung angegebenen Teilnahmevoraussetzungen sind bis spätestens 22 Tage vor der Veranstaltung schriftlich nachzuweisen.
2.3 Anmeldungen erfolgen im Grundsatz für jeden Teilnehmer gesondert. Unternehmen können neben einzelnen Mitarbeitern auch ganze Teilnehmergruppen oder aber die
Buchung eines Inhouse-Seminars anmelden; in diesem Fall kommt der Vertrag zwischen der DRK-Rettungsdienstschule und dem entsendenden Unternehmen zustande. Das entsendende Unternehmen hat entsprechend § 2.2. S. 3 für die von ihm an- gemeldeten Mitarbeiter etwaige in der Seminarausschreibung angegebenen Teilnahmevoraussetzungen bis spätestens 22 Tage vor der Veranstaltung schriftlich nach- zuweisen.
2.4 Ein Seminar kann nicht auf mehrere Teilnehmer verteilt werden. Auch eine Teilbuchung mit Preisminderung ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, eine solche wird im Rahmen der Seminarbeschreibung ausdrücklich benannt.
2.5 Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien oder eine ggf. vorgesehene Mindestteilnehmerzahl bleiben davon unberührt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so informiert die DRK- Rettungsdienstschule den Teilnehmer hierüber unverzüglich schriftlich.
§ 3 Leistungen der DRK-Rettungsdienstschule
3.1 Die von der DRK-Rettungsdienstschule geschuldeten Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus der Seminarausschreibung und der Buchungsbestätigung der DRK- Rettungsdienstschule. Von der Teilnahmegebühr sind stets die Moderation des Seminars sowie die Vermittlung der in der Seminarbeschreibung angegebenen Seminarinhalte enthalten. Sollten Übernachtungs- und/oder Verpflegungsleistungen in der Teilnahmegebühr enthalten sein, so besteht kein Preisnachlass, falls die Übernachtung oder Verpflegung von Seiten des Teilnehmers nicht genutzt werden sollte.
3.2 In Seminaren enthaltene Inhalte und Übungen sind so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Seminarziel erreichen kann. Ein bestimmter Seminar- bzw. Schulungserfolg wird nicht geschuldet. Das Erreichen einer Qualifikation ist nur möglich, wenn der Teilnehmer das gesamte Seminar durchgehend besucht sowie etwaige im Seminar enthaltene Lernerfolgskontrollen/Prüfungen erfolgreich absolviert.
3.3 Die DRK-Rettungsdienstschule ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Die gesamte Teilnahmegebühr ist nach Aushändigung der mit Buchungsbestätigung übermittelten Rechnung unter Angabe der dort vermerkten Kunden- und Rechnungsnummer ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen an die DRK-Rettungsdienstschule zu überweisen. Vorbehaltlich gesonderter Absprachen im Einzelfall (z.B. im Falle einer kurzfristigen Anmeldung), besteht ein Anspruch auf Teilnahme an dem Seminar erst, wenn die zu entrichtende Teilnahmegebühr mindestens eine Woche vor Seminarbeginn bei der DRK-Rettungsdienstschule eingegangen ist. Bei verspäteter Zahlung kann die DRK-Rettungsdienstschule den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen.
4.2 Werden fällige Leistungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Teil- nehmer auch nach Mahnung mit Fristsetzung nicht, ist die DRK-Rettungsdienstschule berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
4.3 Gegen Zahlungsforderungen der DRK-Rettungsdienstschule kann der Teilnehmer nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 5 Rücktritt des Teilnehmers
5.1 Die DRK-Rettungsdienstschule räumt dem Teilnehmer nach Maßgabe dieses § 5 ein jederzeitiges Rücktrittsrecht wie folgt ein:
5.2 Der Teilnehmer hat seinen Rücktritt gegenüber der DRK-Rettungsdienstschule umgehend schriftlich (per Post oder E-Mail) zu erklären. Es gilt das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der DRK-Rettungsdienstschule.
5.3 Im Fall des Rücktritts des Teilnehmers verliert die DRK-Rettungsdienstschule ihren Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr. Stattdessen kann die DRK-Rettungsdienstschule eine angemessene Entschädigung für die von ihr getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen geltend machen.
a) Die DRK-Rettungsdienstschule hat die Wahl, gegenüber dem Teilnehmer anstelle einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Insoweit werden folgende Rücktrittspauschalen erhoben:
- Bei Erklärung des schriftlichen Rücktritts, welcher der DRK- Rettungsdienstschule bis spätestens zum 22. Tag vor der Veranstaltung zugeht, sieht die DRK-Rettungsdienstschule von einer Rücktrittspauschale vollständig ab.
- Wird der Rücktritt 21 bis 6 Tage vor der Veranstaltung erklärt, macht die DRK-Rettungsdienstschule eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr geltend.
- Wird der Rücktritt 5 oder weniger Tage vor der Veranstaltung erklärt o- der nimmt der Teilnehmer ohne vorherige Abmeldung an der Veranstaltung nicht teil, fällt eine Rücktrittspauschale in Höhe der vollen Teilnahmegebühr an.
Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der DRK-Rettungsdienstschule kein oder aber ein niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Rücktrittspauschale.
b) Sofern die DRK-Rettungsdienstschule die Entschädigung konkret berechnet, be- trägt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe der vertraglich vereinbarten Teilnahmegebühr für die von der DRK-Rettungsdienstschule zu erbringenden Leistungen unter Abzug des Wertes der von der DRK-Rettungsdienstschule er- sparten Aufwendungen sowie dessen, was die DRK-Rettungsdienstschule durch die anderweitige Verwendung ihrer ursprünglich dem Teilnehmer zugesagten Leistungen erlangt.
5.4 Die DRK-Rettungsdienstschule wird von der Geltendmachung einer Rücktrittspauschale bzw. der Berechnung einer konkreten Entschädigung absehen, wenn der Teilnehmer rechtzeitig schriftlich einen Ersatzteilnehmer benennt.
5.5 Bei Inhouse-Seminaren kann bei einer einzelnen gebuchten Veranstaltung statt eines Rücktritts kostenfrei in Abstimmung mit der DRK-Rettungsdienstschule und abhängig von den verfügbaren Ressourcen auf einen anderen Termin umgebucht werden.
5.6 Ein Teilrücktritt von einem länger währenden Seminar (z.B. eines Lehrgangs) ist nach begonnener Durchführung der ersten Veranstaltung nicht möglich.
§ 6 Ablauf, Absage, Ausfall und Verlegung eines Seminars
6.1 Das Seminar ist mit gemäß dem vertraglich geschuldeten Inhalt durchzuführen. Die DRK-Rettungsdienstschule ist jedoch berechtigt, notwendige Änderungen organisatorischer oder inhaltlicher vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des Seminars nicht wesentlich verändern. Falls notwendig, kann die DRK- Rettungsdienstschule den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch andere Personen ersetzen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Auswahl eines bestimmten Referenten/Seminarleiters. Bei Inhouse-Seminaren be- stimmt der buchende Teilnehmer den Unterrichtsort, bei sonstigen Seminaren liegt die diesbezügliche Entscheidung allein bei der DRK-Rettungsdienstschule. Versäumt der Teilnehmer Seminarteile, einzelne Tage oder das komplette Seminar, hat er keinen Anspruch auf Nachholung der versäumten Termine oder Regress gegen die DRK- Rettungsdienstschule.
6.2 Die DRK-Rettungsdienstschule ist berechtigt, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Nichterreichen einer geforderten Teilnehmerzahl oder bei Erkrankung des Referenten/Seminarleiters oder höherer Gewalt und, wenn aufgrund einer Pandemie gesetzliche Beschränkungen eine Veranstaltungsdurchführung verhindern, das Seminar abzusagen oder zu verschieben. Der Teilnehmer wird hierüber unverzüglich schriftlich benachrichtigt.
a) Sofern die DRK-Rettungsdienstschule im Fall der Erkrankung des Referenten/Seminarleiters keine Möglichkeit hat, rechtzeitig für gleichermaßen qualifizierten Ersatz zu sorgen, hat die DRK-Rettungsdienstschule das Recht, das Seminar auf einen Ersatztermin zu verschieben.
b) Fällt ein Seminar ersatzlos aus, werden dem Teilnehmer bereits geleistete Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der DRK-Rettungsdienstschule, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. betreffend ein von dem Teilnehmer gebuchtes Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets). Im Übrigen gelten die Regelungen des nachfolgenden § 8.
c) Bei Ausfall von Seminarteilen im Rahmen von mehrwöchigen/-monatigen Seminaren können neben den regulären Unterrichtszeiten ersatzweise Nachholtermine an anderen unterrichtsfreien Tagen anberaumt werden, soweit dies den Teilnehmern zumutbar ist. Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der DRK-Rettungsdienstschule, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt, ebenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. betreffend ein von dem Teilnehmer gebuchtes Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets). Im Übrigen gelten die Regelungen des nachfolgenden § 8.
§ 7 Ausschluss eines Teilnehmers
Die DRK-Rettungsdienstschule ist berechtigt, einen Teilnehmer in besonderen Fällen (z.B. bei Zahlungsverzug, gravierenden Störungen der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, verfassungsfeindlichem Äußerungen oder Handlungen, Gefährdung von anderen Teilnehmern, Darstellern oder Referenten, im Falle einer Teilnahme unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln oder anderer bewusstseinsverändernder Substanzen, bei Fehlen der in der Anmeldung vorgegebenen Teilnahmevoraussetzungen oder bei nicht erfolgreicher Absolvierung von Zwischenprüfungen oder Lernbilanzen) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat die DRK-Rettungsdienstschule einen Anspruch auf die Zahlung der vollen Teilnahmegebühr.
§ 8 Haftung der DRK-Rettungsdienstschule
8.1 Eine Haftung der DRK-Rettungsdienstschule auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen.
8.2 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der DRK-Rettungsdienstschule, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.3 Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DRK-Rettungsdienstschule, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.4 Der Haftungsausschluss gilt schließlich ebenfalls nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung der DRK-Rettungsdienstschule auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden durch die DRK-Rettungsdienstschule, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
8.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 9 Urheberrecht
Das schriftliche Begleitmaterial zu dem Seminar der DRK-Rettungsdienstschule ist urheber- rechtlich geschützt und darf insoweit nicht ohne Einwilligung der DRK-Rettungsdienstschule vervielfältigt oder verbreitet werden. Insbesondere, aber nicht abschließend, die Weitergabe an Dritte oder öffentliche Verbreitung oder Zugänglichmachung von Unterlagen, Präsentationen, Skripten, Videos, Bildern, Tonaufzeichnungen usw. ist nur mit schriftlicher Zustimmung der DRK-Rettungsdienstschule zulässig. Es ist ausschließlich zur persönlichen Verwendung für den Teilnehmer bestimmt. Dies gilt auch für bloße Auszüge aus dem Begleitmaterial.
§ 10 Datenschutz
Die DRK-Rettungsdienstschule beachtet den Grundsatz der zweckgebundenen Datenverarbeitung und erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Teilnehmers nur für die Zwecke, für die der Teilnehmer diese der DRK-Rettungsdienstschule mitgeteilt hat. Eine Weitergabe der persönlichen Daten des Teilnehmers an Dritte erfolgt ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers nicht, sofern dies nicht zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist. Auch die Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder wenn die DRK-Rettungsdienstschule durch eine gerichtliche Entscheidung zur Auskunft verpflichtet wird. Mitarbeiter der DRK-Rettungsdienstschule sind ebenso wie die von der DRK-Rettungsdienstschule beauftragten Erfüllungsgehilfen zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen seitens der DRK- Rettungsdienstschule verpflichtet worden.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem zwischen der DRK- Rettungsdienstschule und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag ist Lübeck.
11.2 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts o- der ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der DRK- Rettungsdienstschule. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch dann, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Die DRK- Rettungsdienstschule ist auch berechtigt, den Teilnehmer an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
11.3 Für das Vertragsverhältnis zwischen der DRK-Rettungsdienstschule und dem Teilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder abbedungen, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis so weit wie möglich entsprechen.
Stand: 28.09.2025