Zum Erhalt der Erste-Hilfe-Lehrberechtigung müssen innerhalb von drei Jahren 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung absolviert werden. Die von uns angebotenen Fortbildungen umfassen jeweils 8 Unterrichtseinheiten medizinisch-fachliche und pädagogische Inhalte und finden von 9 Uhr bis 16.15 Uhr statt.
Bei abgelaufener Lehrberechtigung müssen 32 Unterrichtseinheiten zum Wiedererlangen der Lehrberechtigung absolviert werden.
Ausführliche Informationen zur Verlängerung von Lehrberechtigungen, den Fortbildungen und vielem mehr sind auf den Seiten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft unter https://www.dguv.de/fb-erstehilfe zu finden.
Fortbildung - Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
EHF 26-1: 17.01.2026 - 18.01.2026
Fortbildung - Neue Medien und Update Sepsis / Verbrennungen
EHF 26-2: 07.02.2026 - 08.02.2026
Fortbildung - Schuss und Stichverletzungen, Herzkreislaufstillstand
EHF 26-3: 21.05.2026 - 22.05.2026
Zusätzlich bieten wir die genannten Fortbildungen auch als Inhouse-Seminare innerhalb von Schleswig-Holstein an.
Diese Möglichkeit eignet sich insbesondere für Kreisverbände, die mehrere Ausbilder*innen gleichzeitig fortbilden möchten und Wert auf eine Durchführung vor Ort legen. Inhalte, Umfang und Termine können dabei individuell abgestimmt werden.
Bei Interesse melden Sie sich gern bei uns – wir beraten Sie unverbindlich.