Rechtliche Grundlagen
Die praktische Ausbildung im Krankenhaus erfolgt auf Grundlage des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV).
Gemäß Anlage 3 der NotSan-APrV absolvieren die Auszubildenden Einsätze insbesondere in folgenden Bereichen:
- Interdisziplinäre Notaufnahme
- Anästhesie und OP-Bereich
- Intensivmedizin
- Pädiatrie, Kinderchirurgie oder Geburtshilfe
- Psychiatrie, Gerontopsychiatrie oder Gerontologie
Die Ausbildung verfolgt das Ziel, die für die spätere Berufsausübung erforderlichen Kompetenzen systematisch aufzubauen und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen im Gesundheitswesen kennenzulernen.
Was lernen Notfallsanitäter*innen im Krankenhaus?
Während ihrer klinischen Ausbildung sollen die Auszubildenden die Versorgung von Patient*innen verschiedener Alters- und Erkrankungsgruppen kennenlernen und aktiv in diagnostische sowie therapeutische Maßnahmen eingebunden werden.
Hierzu gehören unter anderem:
- Patientenbeobachtung und Patientenüberwachung
- Durchführung und Überwachung von Medikamentengaben
- Anlage und Versorgung periphervenöser Zugänge
- Atemwegsmanagement und Beatmungsverfahren
- Absaugmaßnahmen
- EKG-Diagnostik und Monitoring
- Mitwirkung bei invasiven Maßnahmen
- Hygienemanagement und Infektionsschutz
- Strukturierte Patientenübergabe und Dokumentation
- Interprofessionelle Zusammenarbeit im klinischen Umfeld
Dabei sollen die Auszubildenden die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen unter Anleitung praktisch durchzuführen und ihre Fertigkeiten kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Bedeutung für die spätere Berufsausübung
Notfallsanitäter*innen übernehmen im Rettungsdienst eigenverantwortlich Aufgaben der präklinischen Notfallversorgung. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG erwerben sie die Kompetenz, heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchzuführen, wenn diese zur Abwehr von Lebensgefahr oder wesentlichen Folgeschäden erforderlich sind und ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig verfügbar ist.
Die hierfür erforderlichen Fähigkeiten können nur durch ein enges Zusammenspiel von Schule, Rettungsdienst und Krankenhaus entwickelt werden. Die klinische Ausbildung bietet daher die Möglichkeit, relevante Maßnahmen kennenzulernen, zu trainieren und unter fachlicher Anleitung sicher anzuwenden.
Die praktische Mitarbeit im Krankenhaus stellt somit einen wichtigen Baustein für die spätere eigenständige Tätigkeit im Rettungsdienst dar.
Unsere Bitte an die klinischen Fachbereiche
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Auszubildenden aktiv in den Stations- und Arbeitsalltag einbinden und ihnen die Möglichkeit geben, die für den Rettungsdienst relevanten Maßnahmen kennenzulernen und praktisch zu üben.
Durch Ihre Unterstützung tragen Sie maßgeblich dazu bei, zukünftige Notfallsanitäter*innen auf die verantwortungsvolle Versorgung von Patientinnen und Patienten vorzubereiten.
Fragen zur Ausbildung?
Für Fragen zu Ausbildungsinhalten, Kompetenzzielen, Einsatzmöglichkeiten oder zur praktischen Anleitung von Notfallsanitäter*innen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um die praktische Ausbildung im Krankenhaus.