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Rettungssanitäter*in oder Notfallsanitäter*in - was ist der Unterschied?

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DRK-Rettungsdienstschule Schleswig-Holstein gGmbH

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23556 Lübeck

Tel.: +49 (0)451 879290-30
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Rettungssanitäter*in oder Notfallsanitäter*in? Beides klingt sehr ähnlich, doch die Ausbildungen unterscheiden sich deutlich. Hier haben wir die Unterschiede mal gegenübergestellt.

  Rettungssanitäter*in Notfallsanitäter*in
An wen richtet sich die Ausbildung? Die Ausbildung Rettungssanitäter*in ermöglicht den Einstieg in den Rettungsdienst. Sie ist ideal für eine Nebentätigkeit, zum Beispiel neben dem Studium oder auch zur Überbrückung. Auch für Ehrenamtliche, die sich in einer Hilfsorganisation engagieren, ist dies eine wertvolle Weiterbildung. Die Ausbildung Notfallsanitäter*in ist eine vollwertige Berufsausbildung. Wer beruflich im Rettungsdienst tätig werden möchte, ist hier genau richtig.
Was kann ich nach der Ausbildung machen? Rettungssanitäter*innen werden in der Krankenbeförderung eingesetzt. Außerdem können sie als Fahrer*in in der Notfallrettung tätig werden, wo sie gemeinsam mit Notfallsanitäter*innen und bei Bedarf auch Notärzt*innen medizinische Notfälle versorgen. Notfallsanitäter*innen werden in der Notfallrettung eingesetzt und versorgen Patientinnen und Patienten in medizinischen Notsituationen. In kritischen Situationen arbeiten Sie mit Notärzt*innen zusammen, sie werden aber auch alleinverantwortlich tätig.
Was kostet die Ausbildung? Derzeit 1.990 € für den Grundlehrgang und 590 € für den Abschlusslehrgang Die Ausbildung kostet nichts, es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Wie ist die Ausbildung gegliedert?
  • 240 Stunden Schule
  • 80 Stunden Behandlungseinrichtung
  • 160 Stunden Rettungswache
  • 40 Stunden Schule plus Prüfung
  • 1.920 Stunden Schule
  • 720 Stunden Krankenhaus
  • 1.960 Stunden Rettungswache
Muss ich mich um die Ausbildungsplätze im Krankenhaus / auf der Rettungswache selbst kümmern? Wenn Sie sich für die komplette Ausbildung anmelden, bieten wir Ihnen jeweils einen geeigneten Praktikumsplatz an. Wenn Ihnen dieser nicht zusagt oder Sie zunächst nur den Grundlehrgang absolvieren, dann müssen Sie sich selbst darum kümmern.  Nein, die Ausbildungsplätze werden durch Schule und Rettungsdienst organisiert.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
  • Abschluss einer Hauptschule oder gleichwertige Schulbildung oder Berufsausbildung
  • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Rettungsdienst (ärztliches Attest)
  • Für die Praktika ist ein Nachweis über die Masern-Impfung notwendig
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. Niveau B2)
  • Ein mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder eine nach dem Hauptschulabschluss erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung.
  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes Notfallsanitäter*in bei Ausbildungsbeginn.
  • Fahrerlaubnis mindestens der Klasse BF 17 (muss bei Ausbildungsbeginn vorliegen).
  • Führungszeugnis ohne Eintragungen 
Brauche ich einen Führerschein? Für die Teilnahme an der Ausbildung wird kein Führerschein benötigt. Für eine spätere Tätigkeit im Rettungsdienst ist ein Führerschein mindestens Klasse B, besser C1, notwendig. Zum Beginn der Ausbildung sollte ein Führerschein mindestens der Klasse BF17 vorhanden sein. Im Rahmen der Ausbildung erfolgt die Erweiterung auf die Klasse C1.
Wie kann ich teilnehmen? Sie können sich einfach bei uns für die Rettungssanitäter*innen-Ausbildung anmelden, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Es gibt ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren mit Auswahltest. Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober für das folgende Jahr
Wo finde ich weitere Informationen? Hier klicken: Rettungssanitäter*in Hier klicken: Notfallsanitäter*in